Seit Jahren kämpfen wir um die Haftungsprivilegierung für Freifunker. Als Zugangsvermittler in das Internet hat der Gesetzgeber den Freifunker als Diensteanbieter von Ansprüchen Dritter freigestellt. Nach dem Gesetz ist der Freifunker für die Handlungen Dritter im Internet nicht verantwortlich. Wie die Rechtssprechung die gesetzliche Regelung anwendet, möchte ich Euch in meinem Vortrag berichten.